Kündigungszeit in der Probezeit: Alles Wichtige, Klarheiten und Praxisbeispiele

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Die Kündigungszeit in der Probezeit ist eines der zentralen Themen rund um den Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis. Sie bestimmt, wie lange beide Seiten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, nach einer Kündigung Zeit haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden. In diesem Artikel erstellen wir eine klare, praxisnahe Übersicht über die Kündigungszeit in der Probezeit, unterscheiden zwischen Deutschland und der Schweiz, erläuterndefaults, rechtliche Grundlagen, typische Klauseln in Verträgen sowie häufige Stolpersteine. Ziel ist es, Orientierung zu geben, Missverständnisse auszuräumen und konkrete Handlungstipps zu liefern.

Kündigungszeit in der Probezeit: Grundprinzipien

Unter einer Kündigungszeit in der Probezeit versteht man die Frist, die eingehalten werden muss, damit eine Kündigung wirksam wird. In vielen Arbeitsverträgen ist die Probezeit mit einer verkürzten Kündigungsfrist verbunden, um beiden Seiten eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Typischerweise gilt: Je kürzer die Probezeit, desto kürzer die Kündigungsfrist. Die Kennzahl, die man hierfür vor Augen haben sollte, ist die gesetzliche oder vertragliche Mindestfrist, die während der Probezeit gilt. In der Praxis bedeutet das: Eine Kündigung in der Probezeit beendet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Kündigungszeit in der Probezeit – Deutschland: Rechtsgrundlagen und Praxis

Deutschland: Kündigungszeit in der Probezeit laut BGB

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 622 die Kündigungsfristen. Während einer vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet werden. Üblicherweise gilt hier eine Frist von zwei Wochen, unabhängig davon, ob der Kündigende Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist. Diese sogenannte „Probezeitkündigungsfrist“ ist der Standardfall, der in vielen Arbeitsverträgen explizit so festgelegt ist. Wichtig zu wissen: Die zwei Wochen gelten, sofern im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Weitere zu beachtende Punkte:

  • Schriftform: Die Kündigung muss in Deutschland grundsätzlich schriftlich erfolgen. Elektronische Signaturen reichen nicht aus, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder eine tarifliche Vereinbarung schreiben etwas anderes vor.
  • Kalenderbezogene Berechnung: Die Kündigungsfrist läuft in der Regel ab dem Datum der Kündigung bis zum Ende der Frist. Das bedeutet, dass bei einer Kündigung am 5. März die Frist in der Regel zwei Wochen später endet, also am 19. März (unter Vorbehalt des genauen Kalenders und eventueller Abweichungen durch Vertrag).
  • Vertragliche Abweichungen: Häufig enthalten Verträge Abweichungen zur Standardregel. Es lohnt sich daher, genau in den Vertrag zu schauen: Manche Vereinbarungen sehen statt zwei Wochen längere Fristen vor, andere eine noch kürzere Frist oder spezielle Regelungen bei betriebsbedingten Kündigungen.
  • Betriebsrats- oder Tarifregelungen: Wenn es einen Betriebsrat oder tarifliche Vereinbarungen gibt, können diese die Kündigungsfristen in der Probezeit ergänzen oder modifizieren. In solchen Fällen gilt das, was im Tarifvertrag steht oder was Betriebsvereinbarungen festlegen.

Praktische Beispiele zur Kündigungszeit in der Probezeit (Deutschland)

Beispiel 1: Arbeitnehmer kündigt während der Probezeit. Kündigungsfrist 2 Wochen. Kündigung am 10. März, endet das Arbeitsverhältnis am 24. März, sofern kein Wochenend- oder Feiertag dazwischen liegt und die exakten Kalenderdaten berücksichtigt sind.

Beispiel 2: Arbeitgeber kündigt während der Probezeit. Kündigungsfrist 2 Wochen. Kündigung am 28. Februar, Endtermin ist der 14. März.

Beispiel 3: Kündigung erfolgt am Monatsende, aber die vertragliche Probezeit endet früher oder später. Es gilt dann die vertragliche Frist. Prüfen, ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag andere Termine vorschreibt.

Kündigungszeit in der Probezeit – Schweiz: Rechtsrahmen und praktische Hinweise

Schweiz: übliche Kündigungsfrist während der Probezeit

In der Schweiz gelten im Obligationenrecht (OR) Regelungen, die im Arbeitsvertrag zu finden sind. Häufig ist während der Probezeit eine kurze Kündigungsfrist vorgesehen. Typischerweise liegt diese bei sieben Tagen, zumindest sofern nichts Abweichendes im Vertrag vereinbart wurde. Genaue Fristen hängen von der individuellen Vereinbarung ab, daher ist es besonders wichtig, die vertraglichen Bestimmungen zu prüfen. Die Probezeit dient in der Praxis dazu, beiden Seiten eine schnelle Beurteilung der Zusammenarbeit zu ermöglichen und flexibel zu bleiben. Die Grundregel lautet: Während der Probezeit kann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit einer kurzen Kündigungsfrist kündigen.

Wichtige Aspekte:

  • Schriftform: Genau wie in Deutschland ist die Kündigung in der Schweiz schriftlich zu erfolgen, damit sie rechtswirksam ist, sofern nichts anderes im Vertrag steht.
  • Gültige Ausnahmen: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Vertragsklauseln können die Kündigungsfrist erhöhen oder senken. Bei Unklarheiten lohnt sich eine juristische Prüfung oder Rücksprache mit der Personalabteilung.
  • Berechnung der Frist: Die sieben Tage gelten in der Praxis oft als Arbeitstage, nicht als Kalendertage. Die exakte Berechnung hängt vom Vertrag ab. Immer sinnvoll ist, die Frist so zu planen, dass der Austritt zum Monatsende sinnvoll passt, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Praktische Beispiele zur Kündigungszeit in der Probezeit (Schweiz)

Beispiel 1: Kündigung durch Arbeitnehmer während der Probezeit – 7-Tage-Frist. Kündigung am 12. April, endet das Arbeitsverhältnis voraussichtlich am 19. April.

Beispiel 2: Arbeitgeber kündigt während der Probezeit. Kündigung am 1. Mai, Endtermin am 8. Mai, sofern sieben Arbeitstage gelten und keine Feiertage dazwischenliegen.

Beispiel 3: Der Arbeitsvertrag sieht eine andere Frist vor. Falls im Vertrag eine längere Frist vereinbart wurde (etwa 14 Tage), gilt diese vertragliche Regel. Prüfen Sie daher stets die vertragliche Vereinbarung.

Was bedeuten diese Fristen konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Für Arbeitnehmer bedeutet eine kürzere Kündigungszeit während der Probezeit mehr Flexibilität, um sich neu zu orientieren, falls das Arbeitsverhältnis nicht passt. Gleichzeitig birgt dies das Risiko, dass das neue Arbeitsverhältnis vor der Einarbeitung enden kann. Für Arbeitgeber bedeutet die Probezeitkündigung eine schnelle Reaktion auf Leistungs- oder Passungsprobleme, gleichzeitig aber auch eine potenzielle Herausforderung, falls neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter rasch wieder ersetzt werden müssen. In beiden Fällen ist Transparenz, rechtliche Sicherheit und eine klare Kommunikation wichtig.

Praxis: Wie berechnet man die Kündigungszeit in der Probezeit richtig?

Eine korrekte Berechnung der Kündigungszeit in der Probezeit erfordert zwei Schritte: die Festlegung der Frist und den exakten Endtermin. Zunächst muss man schauen, welche Frist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in gesetzlichen Regelungen vorgesehen ist (in Deutschland typischerweise zwei Wochen; in der Schweiz oft sieben Tage). Danach berechnet man den Endtermin, indem man das Datum der Kündigung um die Frist schiebt. Beachten Sie, dass Wochenenden und Feiertage den Zähler nicht beeinflussen, die Frist selbst aber zeitlich berücksichtigt wird. Falls der Vertrag genaue Regelungen zur Kalendermethode enthält (z. B. „Monatsfrist“), gilt diese Spezialregel.

Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag befristet ist oder das Arbeitsverhältnis nur probeweise fortbestehen sollte?

Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Arbeitsverhältnis in der Regel automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, unabhängig von der Kündigungszeit in der Probezeit. Eine Kündigung während der Probezeit könnte in solchen Fällen nur dann sinnvoll sein, wenn der Vertrag vorzeitig beendet werden soll und das entsprechende Kündigungsrecht im Vertrag festgelegt ist. In der Praxis bedeutet das: Prüfen Sie die Befristung, das Ende des Vertrags und mögliche Kündigungsmöglichkeiten aus dem Vertrag. Eine frühzeitige Klärung schützt vor Missverständnissen und möglichen Konflikten.

Sonderfälle und häufige Stolpersteine

Es gibt mehrere Situationen, in denen zusätzliche Regelungen greifen können. Dazu gehören Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder andere Gründe, die die Kündigungsfähigkeit beeinflussen können. Beispiele:

  • Mutterschaft und Kanton: In einigen Ländern gelten zusätzliche Schutzregelungen in sensiblen Phasen. Informieren Sie sich über landesspezifische Bestimmungen und vertragliche Zusätze.
  • Krankheit: Arbeitsunfähigkeit per Krankheit beeinflusst in der Regel nicht die Kündigungsfrist selbst, aber bei längerer Abwesenheit können sich gesetzliche oder tarifliche Schutzfristen ergeben. Individuelle Vertragsregelungen bleiben maßgeblich.
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Falls vorhanden, können sie Abweichungen von der Standardkündigungszeit vorsehen. Always consult the contract and relevant workplace agreements.

Häufige Missverständnisse rund um die Kündigungszeit in der Probezeit

– Missverständnis 1: „In der Probezeit gilt immer die kürzeste Frist.“ Fakt ist, dass die Frist vertraglich festgelegt sein kann; zwei Wochen sind verbreitet, aber nicht automatisch Pflicht. Verträge oder Tarifverträge können andere Regelungen vorsehen.

– Missverständnis 2: „Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.“ In Deutschland braucht die Kündigung schriftliche Form, aber in der Schweiz können Ausnahmen bestehen, sofern der Vertrag etwas anderes bestimmt. Allgemein ist schriftliche Form sicherer, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

– Missverständnis 3: „Die Kündigungsfrist läuft immer ab dem Datum der Kündigung.“ In der Praxis wird oft der Kalendertermin herangezogen, und individuelle Vereinbarungen können die Fristlaufzeit anders ausfallen lassen. Prüfen Sie Verträge und Ausschlussklauseln.

Tipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Probezeit

  • Lesen Sie den Arbeitsvertrag sorgfältig durch und prüfen Sie die Klauseln zur Probezeit und Kündigungsfrist. Notieren Sie sich die Fristen und markieren Sie eventuelle Abweichungen von der Standardregel.
  • Bei Unklarheiten sofort Rücksprache mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten halten. Transparente Kommunikation erleichtert den Übergang.
  • Planen Sie die Kündigung so, dass Sie einen sauberen Endtermin haben und sich zeitlich ausreichend neu orientieren können.
  • Dokumentieren Sie relevante Gespräche oder Vereinbarungen schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden.

Praktische Checkliste: So gehen Sie vor

  1. Vertrag prüfen: Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit? Welche Form ist vorgeschrieben?
  2. Frist kalkulieren: Datum der Kündigung, Fristlauf, Endtermin ermitteln.
  3. Kündigung schriftlich einreichen: Formgerecht, mit Unterschrift, ggf. per Einschreiben.
  4. Bestätigung einholen: Parteiseitig eine Empfangsbestätigung erbitten, damit der Endtermin sicher feststeht.
  5. Nach der Kündigung: Vereinbarungen zur Übergabe, Einarbeitung des Nachfolgers oder zur Rückgabe von Materialien klären.

FAQ zur Kündigungszeit in der Probezeit

Frage: Was ist die typische Kündigungsfrist in der Probezeit in Deutschland?

Typisch sind zwei Wochen Kündigungsfrist während der Probezeit, sofern der Arbeitsvertrag oder Tarifverträge nichts Abweichendes festlegen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung und endet nach Ablauf der zwei Wochen.

Frage: Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

In Deutschland ja. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, damit sie rechtswirksam ist. Elektronische Signaturen reichen in der Regel nicht aus, es sei denn, vertragliche Vereinbarungen erlauben etwas anderes. In der Schweiz kann die Form je nach Vertrag variieren; schriftlich ist jedoch häufig sicherer.

Frage: Wie lange gilt die Kündigungsfrist bei einer befristeten Probezeit?

Bei befristeten Arbeitsverträgen endet das Arbeitsverhältnis normalerweise automatisch mit dem Ablauf der Befristung. Eine Kündigung während der Probezeit ist nur sinnvoll, wenn der Vertrag dies ausdrücklich zulässt oder es eine Sonderregelung gibt. Die Regelungen hängen stark vom Vertrag ab.

Frage: Was passiert bei einer Kündigung in der Probezeit, wenn der Arbeitgeber kündigt?

Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die gleichen Fristen wie beim Kündigen durch eine andere Partei. Wichtig ist die Einhaltung der Frist sowie die Schriftform, sofern die Rechtslage nichts anderes bestimmt.

Fazit: Klarheit schaffen, Sicherheit gewinnen

Die Kündigungszeit in der Probezeit ist ein zentrales Element des Arbeitsrechts in deutschsprachigen Ländern. Ob in Deutschland oder in der Schweiz – die Grundidee bleibt: Während der Probezeit erleichtern verkürzte Kündigungsfristen beiden Seiten einen schnellen Neustart. Wichtig ist, sich der jeweiligen vertraglichen Regelungen bewusst zu sein, formale Anforderungen zu beachten und im Zweifel fachlichen Rat einzuholen. Mit einer klaren, rechtlich sicheren Vorgehensweise lässt sich das Risiko von Konflikten minimieren und der Übergang in eine neue berufliche Situation ordnungsgemäß gestalten.